- Beratungsbesuche -
Beratungsbesuche bei einem Pflegegrad nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Bei einem Pflegegrad nach § 37 Absatz 3 SGB XI Wenn sich ein Pflegebedürftiger für die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder Bekannte entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse Anspruch auf Pflegegeld. Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können sieht der Gesetzgeber vor, dass für die pflegenden Angehörigen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen anerkannten Pflegedienst, wie uns, stattfinden. Ziel ist es, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind und pflegefachliche Unterstützung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Während dieses Beratungsgesprächs werden z.B. Hilfestellungen zu Hebe- und Lagerungstechniken aufgezeigt, Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln beantwortet sowie Informationen über Entlastungsmöglichkeiten vermittelt.
Wie teuer ist der Beratungseinsatz?
Die Kosten werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Bei privat Versicherten werden die Kosten von der Privatversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der Beihilfe übernommen.
Wie häufig wird ein Beratungseinsatz durchgeführt?
Die Häufigkeit der Durchführung hängt von dem Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch halbjährig stattfinden. Bei Pflegegrad 4 und 5 erfolgt ein vierteljähriger Besuch.
An wen kann man sich für die Durchführung wenden?
Gerne kommen wir für einen Beratungsbesuch zu Ihnen nach Hause. Wenden Sie sich einfach unter der Telefonnummer 02306-36010 an uns und vereinbaren Sie einen Termin.