
Was kostet Pflege zuhause – und wer zahlt?
Die gute Nachricht: Die meisten Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes tragen Pflege- und Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit allen Kassen ab und sagen Ihnen vorher genau, ob und was Sie selbst zahlen.
Verträge mit allen Pflege- und KrankenkassenWer zahlt was
Ambulante Pflege wird aus drei Töpfen finanziert: Die Pflegekasse zahlt Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft nach Pflegegrad (SGB XI). Die Krankenkasse zahlt Behandlungspflege, die ein Arzt verordnet – Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe – unabhängig vom Pflegegrad (SGB V). Reicht das Budget nicht oder fehlt ein Pflegegrad, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege, SGB XII). Als zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsverträgen für alle Kassen rechnen wir jede Leistung direkt ab – Sie bekommen nur dann eine Rechnung, wenn Sie bewusst mehr Leistungen wünschen, als Ihr Budget deckt.
- Pflegekasse (SGB XI): Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft als Sachleistung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads (796 € bis 2.299 € monatlich)
- Pflegekasse: Entlastungsbetrag 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 für Hauswirtschaft und Betreuung
- Pflegekasse: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr
- Pflegekasse: Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger – für Sie kostenfrei
- Krankenkasse (SGB V): Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – 100 %, nur gesetzliche Zuzahlung (10 % für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 € je Verordnung, Befreiung möglich)
- Krankenkasse: außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V vollständig
- Krankenkasse: Palliativpflege und spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) vollständig
- Sozialamt (SGB XII): Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen – Kinder werden erst ab 100.000 € Jahreseinkommen herangezogen
So läuft die Abrechnung bei uns
Kostenvoranschlag vorab
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen schriftlichen Leistungsplan mit allen Positionen und dem Anteil, den die Kasse übernimmt – bevor der erste Einsatz stattfindet.
Direktabrechnung
Wir reichen unsere Leistungsnachweise monatlich bei Pflege- und Krankenkasse ein. Sie unterschreiben nur den Nachweis, den Rest erledigen wir.
Transparente Rechnung
Fällt ein Eigenanteil an, bekommen Sie eine verständliche Rechnung mit jeder Position. Keine Pauschalen, keine versteckten Kosten.
In vier einfachen Schritten
Leistungen klären
Welcher Pflegegrad, welche Verordnungen, welche Budgets – wir prüfen alles, was Ihnen zusteht.
Anträge und Verordnungen
Wir helfen beim Pflegegrad-Antrag und kümmern uns um die Verordnung häuslicher Krankenpflege beim Hausarzt und die Genehmigung durch die Kasse.
Pflegevertrag
Der Vertrag listet alle vereinbarten Leistungen mit Preisen nach der Vergütungsvereinbarung NRW auf. Sie können ihn jederzeit kündigen.
Monatliche Abrechnung
Leistungsnachweis unterschreiben, fertig. Rückfragen der Kasse beantworten wir.
Was bleibt bei Ihnen hängen?
Ein Eigenanteil entsteht nur in zwei Fällen: Sie wünschen mehr Grundpflege oder Hauswirtschaft, als Ihr Sachleistungsbudget hergibt, oder es liegt noch kein Pflegegrad vor. Dann gelten die mit den Kassen vereinbarten Punktwerte – dieselben Preise, die auch die Kasse zahlt, keine Privatpreise. Bei Behandlungspflege fällt kein Eigenanteil an, nur die gesetzliche Zuzahlung.
Rechtsgrundlage: §§ 36, 37, 39, 45b SGB XI; §§ 37, 37c, 61 SGB V; §§ 61 ff. SGB XII; § 35a EStG, Stand 2026
- Grundpflege im Rahmen des Pflegegrads0 € Eigenanteil
- Behandlungspflege mit Verordnung0 € + gesetzliche Zuzahlung
- Hauswirtschaft über Entlastungsbetrag0 € bis 131 €/Monat
- Leistungen über dem BudgetKassenpreis, Rechnung an Sie
- Beratungsbesuch § 37.30 €
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was kostet eine Stunde Pflegedienst?
Ambulante Pflege wird in NRW nicht nach Stunden, sondern nach Leistungskomplexen abgerechnet – zum Beispiel „kleine Morgentoilette“ oder „Hilfe beim Verlassen der Wohnung“. Die Preise sind mit allen Kassen vereinbart und für alle Kunden gleich. Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen die Preisliste und rechnen Ihren Bedarf durch.
Was passiert, wenn das Budget der Pflegekasse aufgebraucht ist?
Sie entscheiden: Leistungen reduzieren, den Entlastungsbetrag oder das Umwandlungsrecht (40 % der Sachleistungen) nutzen, eine Höherstufung beantragen oder die Differenz selbst tragen. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, bevor Kosten entstehen.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Wir rechnen direkt mit Pflege- und Krankenkasse ab. Nur einen eventuellen Eigenanteil zahlen Sie an uns – monatlich per Rechnung.
Übernimmt die Kasse auch Pflege ohne Pflegegrad?
Behandlungspflege ja – sie hängt nur von der ärztlichen Verordnung ab. Grundpflege und Hauswirtschaft ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst, in der Übergangszeit bis zum Bescheid rückwirkend erstattet die Kasse ab Antragsdatum.
Was ist mit privat Versicherten?
Privat Versicherte erhalten dieselben Leistungen über ihre private Pflegepflichtversicherung, meist per Kostenerstattung: Sie reichen unsere Rechnung ein. Wir stellen sie so aus, dass die Erstattung reibungslos läuft.
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