
Haushaltshilfe & Betreuung – Entlastung im Alltag
Damit Ihr Zuhause ein Zuhause bleibt: Unsere Haushaltshilfe übernimmt Reinigung, Wäsche und Einkauf, wir begleiten Sie zu Terminen und schenken Ihnen Zeit, Ansprache und Aktivierung – in Lünen, Dortmund, Selm und Bergkamen.
Über den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat finanzierbarHaushaltshilfe, Hauswirtschaft und liebevolle Betreuung
Nicht jede Unterstützung ist Pflege im engeren Sinn – oft sind es die alltäglichen Dinge, die das Leben zuhause erleichtern. Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI helfen wir Ihnen im Haushalt und schenken Ihnen wertvolle Betreuungszeit.
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen, bügeln und versorgen
- Einkäufe und Besorgungen erledigen
- Mahlzeiten zubereiten und Spülen
- Müll wegbringen und Botengänge
- Begleitung zu Arztterminen & Behörden
- Spaziergänge, Vorlesen und Gespräche
- Gedächtnistraining und Spiele
- Erinnerungspflege bei Demenz & Tagesstruktur
Für mehr Lebensqualität im Alltag
Menschen mit Haushaltsbedarf
Wenn Putzen, Kochen und Einkaufen schwerfallen, übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig.
Alleinlebende & Senioren
Wir schenken Gesellschaft, Ansprache und begleiten Sie sicher zu Terminen und auf Spaziergängen.
Menschen mit Demenz
Aktivierung, Erinnerungspflege und feste Tagesstruktur geben Halt und Orientierung.
In vier einfachen Schritten
Erstkontakt
Sie sagen uns, wobei Sie Unterstützung wünschen – im Haushalt oder in der Betreuung.
Beratungsgespräch
Wir besuchen Sie, klären den Bedarf und beraten zur Finanzierung über den Entlastungsbetrag.
Pflegevereinbarung
Gemeinsam legen wir Aufgaben, Zeiten und Häufigkeit der Einsätze fest.
Versorgung
Unsere Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte sind regelmäßig für Sie da.
Was zahlen Kasse und Sie?
Hauswirtschaft und Betreuung lassen sich über mehrere Töpfe finanzieren. Allen Pflegegraden steht der Entlastungsbetrag zu; bei Pflegegrad 2–5 können zusätzlich Pflegesachleistungen genutzt und teilweise umgewandelt werden. Auch das neue Entlastungsbudget 2025/2026 stärkt Ihre Möglichkeiten.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 36 SGB XI, Entlastungsbudget-Reform 2025/2026, Stand 2026
- Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade)131 €/Monat
- Umwandlung aus Pflegesachleistungbis zu 40 %
- Entlastungsbudget 2025/2026 (gesamt)bis 3.539 €/Jahr
- Ansparmöglichkeit Entlastungsbetragbis Ende des Folgejahres
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was kostet eine Haushaltshilfe über den Pflegedienst?
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 ist die Haushaltshilfe in der Regel kostenfrei, weil wir sie über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bei höherem Bedarf kommen die Pflegesachleistung (Pflegegrad 2–5) oder eine Privatzahlung dazu – die Preise nennen wir Ihnen vorab transparent.
Wo bieten Sie Haushaltshilfe an?
In Lünen, Dortmund (Norden bis Innenstadt), Selm und Bergkamen. Unsere Hauswirtschaftskräfte kommen regelmäßig zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen anerkannter Anbieter wie uns verwendet werden.
Bekomme ich die Leistung auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag oft die wichtigste Leistung – damit lassen sich unsere Hauswirtschafts- und Betreuungseinsätze vollständig finanzieren.
Kann ich nicht genutztes Geld ansparen?
Ja. Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht sofort, sondern können bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres angespart und genutzt werden.
Was bedeutet die Umwandlung der Pflegesachleistung?
Bei Pflegegrad 2–5 können Sie bis zu 40 % Ihres Pflegesachleistungsbetrags in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln – so steht Ihnen noch mehr Unterstützung im Alltag zur Verfügung.
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