
Häusliche Pflege – damit Sie zuhause bleiben können
Grundpflege und medizinische Versorgung aus einer Hand – durch feste, examinierte Bezugspersonen, die Sie und Ihren Alltag wirklich kennen.
Mit allen Pflege- und Krankenkassen abrechenbar · ICW-zertifizierte WundversorgungAlles aus einer Hand – Grund- und Behandlungspflege
Die häusliche Pflege umfasst zwei zentrale Bereiche – beide bekommen Sie bei uns aus einer Hand: Die Grundpflege nach SGB XI sorgt für ein würdevolles Leben im Alltag, die Behandlungspflege nach § 37 SGB V übernimmt alle ärztlich verordneten medizinischen Leistungen. So müssen Sie nicht mehrere Dienste koordinieren – ein vertrautes Team versorgt Sie umfassend.
- Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden
- Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation und sichere Bewegung
- Fachgerechte Lagerung und Dekubitusprophylaxe
- Medikamentengabe (oral, subkutan, intramuskulär) und Stellen der Medikamente
- Insulingabe und Blutzuckermessung
- Injektionen und Infusionen
- Verbandwechsel und moderne Wundversorgung – auch chronische Wunden und Dekubitus (ICW-zertifiziert)
- Kompressionstherapie (Wickeln, medizinische Thromboseprophylaxe-Strümpfe)
- Kathetermanagement (Blasenkatheter, suprapubisch), Stoma- und PEG-Versorgung
- Tracheostomapflege und Absaugung
- Förderung der verbliebenen Selbstständigkeit
Für Menschen, die zuhause umsorgt sein möchten
Menschen mit Pflegegrad 1–5
Ob leichter Unterstützungsbedarf oder umfassende Pflege – wir gestalten die Versorgung passgenau zu Ihrem Pflegegrad.
Nach Krankenhausaufenthalt oder OP
Wir begleiten Sie sicher zurück in den Alltag – mit Wundversorgung, Medikamentenmanagement und Grundpflege aus einer Hand.
Chronisch Erkrankte mit medizinischem Bedarf
Diabetiker, Patient:innen mit chronischen Wunden, ALS, MS oder im palliativen Verlauf – wir bringen die medizinische Versorgung zu Ihnen nach Hause.
In vier einfachen Schritten
Erstkontakt
Sie rufen uns an oder senden eine Anfrage – wir hören zu und klären erste Fragen.
Beratungsgespräch
Wir besuchen Sie zuhause, erfassen Ihren Bedarf und beraten zu Pflegegrad, Verordnung und Leistungen.
Pflegevereinbarung
Gemeinsam legen wir Umfang und Zeiten der Versorgung verbindlich fest – inklusive Verordnung Muster 12 vom Hausarzt für die Behandlungspflege.
Versorgung
Ihre feste Pflegekraft beginnt die Betreuung – wir rechnen direkt mit Pflege- UND Krankenkasse ab.
Was zahlen Kasse und Sie?
Die häusliche Pflege wird je nach Leistungsart über zwei Töpfe finanziert – wir kombinieren beides für Sie und rechnen direkt ab. Die Grundpflege läuft über die Pflegekasse (SGB XI), die Behandlungspflege über die Krankenkasse (SGB V). Beide Leistungen lassen sich problemlos parallel beziehen.
Rechtsgrundlage: §§ 36, 37, 38 SGB XI (Grundpflege) · § 37 SGB V (Behandlungspflege, ärztliche Verordnung Muster 12), Stand 2026
- Grundpflege PG 2 (Pflegesachleistung/Monat)796 €
- Grundpflege PG 3 (Pflegesachleistung/Monat)1.497 €
- Grundpflege PG 4 (Pflegesachleistung/Monat)1.859 €
- Grundpflege PG 5 (Pflegesachleistung/Monat)2.299 €
- Behandlungspflege nach Verordnung100 % Krankenkasse
- Zuzahlung Behandlungspflege (nach 4 Wochen)max. 10 €/Verordnung
Ihre Fragen, unsere Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Grundpflege deckt alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege, An-/Auskleiden, Mobilisation ab und wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert. Behandlungspflege ist die medizinische Versorgung auf ärztliche Verordnung – z.B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe – und läuft über die Krankenversicherung (SGB V). Wir übernehmen beides aus einer Hand.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Pflegesachleistung bedeutet, dass ein professioneller Pflegedienst die Grundpflege übernimmt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Beides lässt sich nach § 38 SGB XI kombinieren.
Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?
Nein. Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung (Muster 12) durch die Krankenkasse finanziert – auch ohne Pflegegrad. Für die Grundpflege benötigen Sie hingegen einen Pflegegrad (1–5). Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Sind Sie auf chronische Wundversorgung spezialisiert?
Ja. Unser Inhaber Darius Wiatrowski ist ICW-zertifiziert in der Versorgung chronischer Wunden. Wir versorgen Dekubitus, Ulcus cruris, Diabetisches Fußsyndrom und postoperative Wunden nach modernen Standards.
Bekomme ich immer dieselbe Pflegekraft?
Wir arbeiten mit festen Bezugspersonen und kleinen Teams, damit Sie vertraute Gesichter sehen – sowohl in der Grund- als auch in der Behandlungspflege. So entsteht Vertrauen, das Herzstück guter Pflege.
Wie schnell können Sie mit der Versorgung beginnen?
Nach dem Beratungsgespräch und der Pflegevereinbarung starten wir in der Regel kurzfristig. In dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.
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