
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Maßgeblich ist nicht mehr der Zeitaufwand, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet in einem Hausbesuch sechs Lebensbereiche – Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung – und vergibt Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Als Pflegedienst in Lünen kennen wir die Begutachtung aus hunderten Fällen und wissen, worauf es ankommt.
- Pflegegrad 1 (12,5–27 Punkte): geringe Beeinträchtigung – Entlastungsbetrag 131 €, Beratung, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
- Pflegegrad 2 (27–47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung – Pflegegeld 347 € oder Sachleistungen 796 €
- Pflegegrad 3 (47,5–70 Punkte): schwere Beeinträchtigung – Pflegegeld 599 € oder Sachleistungen 1.497 €
- Pflegegrad 4 (70–90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung – Pflegegeld 800 € oder Sachleistungen 1.859 €
- Pflegegrad 5 (ab 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen – Pflegegeld 990 € oder Sachleistungen 2.299 €
- Ab Pflegegrad 2 zusätzlich: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Entlastungsbudget 3.539 € pro Jahr), Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel 42 € monatlich, Wohngruppenzuschlag 224 €
- Kombination möglich: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig mischen (Kombinationsleistung)
- Höherstufung jederzeit möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert – wir helfen beim Folgeantrag
So läuft der Antrag
1. Antrag stellen
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht. Das Datum des Antrags zählt – Leistungen gibt es rückwirkend ab diesem Tag.
2. Begutachtung vorbereiten
Wir gehen mit Ihnen die sechs Bereiche durch, führen ein Pflegetagebuch und sind auf Wunsch beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes dabei.
3. Bescheid prüfen
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, legen wir mit Ihnen innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
In vier einfachen Schritten
Erstgespräch
Kostenlos bei Ihnen zuhause oder telefonisch: Wir klären, ob ein Erstantrag oder eine Höherstufung sinnvoll ist.
Unterlagen
Diagnosen, Medikamentenplan, Arztbriefe und ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen – wir stellen Ihnen die Vorlage.
Begutachtung
Der Gutachter kommt nach Hause. Wichtig: den Alltag ehrlich zeigen, nicht den besten Tag. Wir begleiten Sie, wenn Sie möchten.
Leistungen nutzen
Nach dem Bescheid planen wir gemeinsam, wie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag optimal eingesetzt werden.
Welche Beträge stehen Ihnen zu?
Die Beträge gelten bundesweit seit 1. Januar 2025 und werden zum 1. Januar 2028 erneut angepasst. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen; Sachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt. Beides lässt sich kombinieren. Wir rechnen Sachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie erhalten keine Rechnung, solange der Betrag reicht.
Rechtsgrundlage: §§ 15, 36, 37, 39, 42, 45b SGB XI, Beträge Stand 2026 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz)
- Pflegegrad 1131 € Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2347 € Pflegegeld / 796 € Sachleistung
- Pflegegrad 3599 € Pflegegeld / 1.497 € Sachleistung
- Pflegegrad 4800 € Pflegegeld / 1.859 € Sachleistung
- Pflegegrad 5990 € Pflegegeld / 2.299 € Sachleistung
- Entlastungsbetrag (alle Grade)131 € monatlich
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In der Praxis dauert es meist 4–6 Wochen. Bei Krankenhausaufenthalt oder Palliativsituation gilt ein Eilverfahren mit einer Woche.
Was ist, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – formlos, die Begründung darf nachgereicht werden. Wir prüfen mit Ihnen das Gutachten Punkt für Punkt. Rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.
Kann ich den Pflegegrad auch ohne Pflegedienst beantragen?
Ja. Der Antrag ist unabhängig davon, wer später pflegt. Unsere Unterstützung beim Antrag ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Gibt es einen Pflegegrad auch bei Demenz ohne körperliche Einschränkungen?
Ja. Seit 2017 zählen geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig Pflegegrad 2 oder 3, auch wenn sie körperlich noch mobil sind.
Wer stellt den Antrag, wenn die betroffene Person es selbst nicht kann?
Bevollmächtigte oder Betreuer. Ohne Vollmacht können Angehörige den Antrag anstoßen; die Kasse holt dann die Zustimmung ein. Eine Vorsorgevollmacht erleichtert alles – wir geben Ihnen gern eine Vorlage.
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