Pflegefachkraft berät eine ältere Person und ihre Angehörige am Tisch zu Pflegegrad und Leistungen
    Pflegegrade

    Pflegegrade verstehen – Leistungen sichern

    Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Wir erklären die fünf Stufen, begleiten Sie durch Antrag und Begutachtung und holen mit Ihnen das heraus, was Ihnen zusteht.

    Antragshilfe kostenlos
    Pflegegrad 1 bis 5

    Die fünf Pflegegrade im Überblick

    Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen. Maßgeblich ist nicht mehr der Zeitaufwand, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet in einem Hausbesuch sechs Lebensbereiche – Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung – und vergibt Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Als Pflegedienst in Lünen kennen wir die Begutachtung aus hunderten Fällen und wissen, worauf es ankommt.

    • Pflegegrad 1 (12,5–27 Punkte): geringe Beeinträchtigung – Entlastungsbetrag 131 €, Beratung, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung
    • Pflegegrad 2 (27–47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung – Pflegegeld 347 € oder Sachleistungen 796 €
    • Pflegegrad 3 (47,5–70 Punkte): schwere Beeinträchtigung – Pflegegeld 599 € oder Sachleistungen 1.497 €
    • Pflegegrad 4 (70–90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung – Pflegegeld 800 € oder Sachleistungen 1.859 €
    • Pflegegrad 5 (ab 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen – Pflegegeld 990 € oder Sachleistungen 2.299 €
    • Ab Pflegegrad 2 zusätzlich: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsames Entlastungsbudget 3.539 € pro Jahr), Tages-/Nachtpflege, Pflegehilfsmittel 42 € monatlich, Wohngruppenzuschlag 224 €
    • Kombination möglich: Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig mischen (Kombinationsleistung)
    • Höherstufung jederzeit möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert – wir helfen beim Folgeantrag
    Für wen geeignet

    So läuft der Antrag

    1. Antrag stellen

    Ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht. Das Datum des Antrags zählt – Leistungen gibt es rückwirkend ab diesem Tag.

    2. Begutachtung vorbereiten

    Wir gehen mit Ihnen die sechs Bereiche durch, führen ein Pflegetagebuch und sind auf Wunsch beim Hausbesuch des Medizinischen Dienstes dabei.

    3. Bescheid prüfen

    Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, legen wir mit Ihnen innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

    Wie läuft das ab

    In vier einfachen Schritten

    1

    Erstgespräch

    Kostenlos bei Ihnen zuhause oder telefonisch: Wir klären, ob ein Erstantrag oder eine Höherstufung sinnvoll ist.

    2

    Unterlagen

    Diagnosen, Medikamentenplan, Arztbriefe und ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen – wir stellen Ihnen die Vorlage.

    3

    Begutachtung

    Der Gutachter kommt nach Hause. Wichtig: den Alltag ehrlich zeigen, nicht den besten Tag. Wir begleiten Sie, wenn Sie möchten.

    4

    Leistungen nutzen

    Nach dem Bescheid planen wir gemeinsam, wie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag optimal eingesetzt werden.

    Leistungen nach Pflegegrad

    Welche Beträge stehen Ihnen zu?

    Die Beträge gelten bundesweit seit 1. Januar 2025 und werden zum 1. Januar 2028 erneut angepasst. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen; Sachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt. Beides lässt sich kombinieren. Wir rechnen Sachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie erhalten keine Rechnung, solange der Betrag reicht.

    Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag von 131 € kann für Hauswirtschaft, Betreuung und Alltagsbegleitung durch uns eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an. Bis zu 40 % der Sachleistungen lassen sich zusätzlich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln.

    Rechtsgrundlage: §§ 15, 36, 37, 39, 42, 45b SGB XI, Beträge Stand 2026 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz)

    • Pflegegrad 1131 € Entlastungsbetrag
    • Pflegegrad 2347 € Pflegegeld / 796 € Sachleistung
    • Pflegegrad 3599 € Pflegegeld / 1.497 € Sachleistung
    • Pflegegrad 4800 € Pflegegeld / 1.859 € Sachleistung
    • Pflegegrad 5990 € Pflegegeld / 2.299 € Sachleistung
    • Entlastungsbetrag (alle Grade)131 € monatlich
    Häufige Fragen

    Ihre Fragen, unsere Antworten

    Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?

    Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In der Praxis dauert es meist 4–6 Wochen. Bei Krankenhausaufenthalt oder Palliativsituation gilt ein Eilverfahren mit einer Woche.

    Was ist, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

    Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – formlos, die Begründung darf nachgereicht werden. Wir prüfen mit Ihnen das Gutachten Punkt für Punkt. Rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

    Kann ich den Pflegegrad auch ohne Pflegedienst beantragen?

    Ja. Der Antrag ist unabhängig davon, wer später pflegt. Unsere Unterstützung beim Antrag ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

    Gibt es einen Pflegegrad auch bei Demenz ohne körperliche Einschränkungen?

    Ja. Seit 2017 zählen geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig. Menschen mit Demenz erreichen häufig Pflegegrad 2 oder 3, auch wenn sie körperlich noch mobil sind.

    Wer stellt den Antrag, wenn die betroffene Person es selbst nicht kann?

    Bevollmächtigte oder Betreuer. Ohne Vollmacht können Angehörige den Antrag anstoßen; die Kasse holt dann die Zustimmung ein. Eine Vorsorgevollmacht erleichtert alles – wir geben Ihnen gern eine Vorlage.

    Kontakt aufnehmen

    Wir sind für Sie da

    Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Pflege-Anfrage. Wir beraten Sie unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Rund um die Uhr erreichbar · Preußenstraße 51–55, 44532 Lünen

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