Compliance & Integrität

    Hinweisgeberschutz

    Wir möchten Verstöße gegen Gesetze, ethische Standards oder unsere internen Richtlinien frühzeitig erkennen und abstellen. Geben Sie uns dafür einen Hinweis – vertraulich und auf Wunsch anonym.

    Ihre Stimme zählt

    Als Pflegedienst tragen wir besondere Verantwortung gegenüber pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und unseren Mitarbeitenden. Hinweise auf mögliche Missstände – etwa Verstöße gegen Pflegestandards, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Compliance- oder Korruptionsregeln – nehmen wir sehr ernst und gehen ihnen konsequent nach. Niemand soll Nachteile fürchten müssen, weil er oder sie einen berechtigten Hinweis gibt.

    Mit dieser Seite kommen wir unserer Verpflichtung aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach und stellen Ihnen einen sicheren, vertraulichen Meldekanal zur Verfügung.

    Wer kann einen Hinweis abgeben?

    Unsere Meldekanäle stehen allen Personen offen, die in einem beruflichen Kontext mit uns stehen oder standen – insbesondere:

    • Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende
    • Auszubildende, Praktikant:innen und Bewerber:innen
    • Geschäftspartner:innen, Lieferanten, Subunternehmer
    • Patient:innen und deren Angehörige
    • Sonstige Dritte mit Bezug zu unserer Tätigkeit

    Worüber kann gemeldet werden?

    Der sachliche Anwendungsbereich richtet sich nach § 2 HinSchG. Hinweise können unter anderem zu folgenden Themen abgegeben werden:

    • Verstöße gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften
    • Verstöße gegen Pflege- und Sozialrecht (SGB V, SGB XI)
    • Verstöße gegen Datenschutz- und Schweigepflicht
    • Korruption, Bestechung, Vorteilsannahme
    • Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung
    • Verletzungen von Arbeits- und Patientensicherheit
    • Verstöße gegen Umweltvorschriften
    • Verstöße gegen unsere internen Richtlinien und ethischen Standards

    Sicherer Meldekanal: TAROX HSG-Guard

    Für maximale Vertraulichkeit nutzen wir das webbasierte Hinweisgeberportal HSG-Guard der unabhängigen TAROX AG aus Lünen. Über das Portal können Sie Hinweise auf Wunsch vollständig anonym abgeben – ohne dass Ihre Identität (auch nicht uns gegenüber) preisgegeben wird. Sie erhalten eine PIN, mit der Sie den Status Ihrer Meldung verfolgen und Rückfragen sicher beantworten können.

    Zum Hinweisgeberportal HSG-Guard

    Hinweis: Sie verlassen unsere Website und werden zum TAROX-Portal weitergeleitet. Auch diese Weiterleitung wird nicht protokolliert.

    Weitere Meldewege

    Bitte nutzen Sie diese Kanäle nur, wenn eine Meldung über das HSG-Guard für Sie nicht möglich ist:

    Per E-Mail
    HSG@tarox.de
    Externe Meldestelle TAROX AG
    Telefonisch (24/7-AB)
    0231 - 98 980 333
    Hinterlassen Sie Ihre Meldung auf dem Anrufbeantworter
    Per Post
    TAROX AG · Vertraulich HSG-Guard
    Stellenbachstraße 49–51 · 44536 Lünen
    Persönliches Gespräch
    Auf Wunsch persönlich
    Termin auf Anfrage über einen der oben genannten Kanäle

    Welche Angaben sollte Ihre Meldung enthalten?

    Damit wir Ihrem Hinweis bestmöglich nachgehen können, sind folgende Angaben hilfreich:

    • Angabe, dass die Meldung den Pflegedienst Merten & Merten GmbH betrifft
    • Was ist vorgefallen? Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und nachvollziehbar.
    • Welche Personen oder Funktionen waren beteiligt? (Namen sind nicht zwingend nötig, helfen aber bei der Aufklärung.)
    • Wann ist es vorgefallen? Möglichst mit Datum und Uhrzeit.
    • Wo ist es vorgefallen? (Standort, Patient:in, Raum, Fahrzeug etc.)
    • Liegen Belege vor? (Dokumente, Fotos, Screenshots, Tonaufnahmen)
    • Freiwillig: Ihre Kontaktdaten für Rückfragen – vollständige Anonymität bleibt dabei jederzeit möglich.

    Ihr Schutz als hinweisgebende Person

    Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, dürfen wegen ihrer Meldung keine Repressalien erfahren. Insbesondere sind Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing oder andere Benachteiligungen unzulässig (§§ 33 ff. HinSchG). Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird durch unsere externe Meldestelle TAROX gesetzlich geschützt und nur in den eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen offengelegt.

    Wie wird Ihre Meldung bearbeitet?

    1. Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen über das Portal oder den genutzten Kanal.
    2. Prüfung der Stichhaltigkeit durch die Meldestelle TAROX in Abstimmung mit unserem internen Compliance-Verantwortlichen.
    3. Rückfragen über die anonyme PIN-Kommunikation, soweit erforderlich.
    4. Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen (z.B. interne Untersuchung, Korrekturmaßnahmen, Einschaltung von Behörden).
    5. Rückmeldung an Sie über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten.

    Externe Meldestelle des Bundes

    Unbeschadet unserer internen Meldekanäle können Sie sich jederzeit auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden:

    Externe Meldestelle des Bundes (BfJ)

    Datenschutz bei Hinweisen

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen des Hinweisgebersystems sind:

    • Pflegedienst Merten & Merten GmbH, Preußenstraße 51–55, 44532 Lünen
    • Auftragnehmer: TAROX AG, Stellenbachstraße 49–51, 44536 Lünen, E-Mail: hsg@tarox.de

    Beide Stellen verarbeiten die im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 DSGVO. Es werden ausschließlich Daten erhoben, die für die Ursachenforschung zu den eingehenden Hinweisen notwendig sind. Die Daten stehen nur der Meldestelle und den im Einzelfall hinzugezogenen Personen zur Verfügung.

    Datenschutzbeauftragter der TAROX AG: Herr Dirk Tscholitsch, Stellenbachstraße 49–51, 44536 Lünen, Telefon: 0231 98 980 705, dsgvo@tarox.de.

    Weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf unserer Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Rechtsgrundlage: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) vom 31. Mai 2023, in Kraft seit 2. Juli 2023, sowie EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie").

    Stand: September 2026