Pflegekraft im Beratungsgespräch am Küchentisch mit einem älteren Ehepaar
    Pflegeberatung §37.3 SGB XI

    Beratungsbesuche §37.3 – Sicherheit für pflegende Angehörige

    Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für alle, die Pflegegeld beziehen – kompetent, einfühlsam und vollständig von der Pflegekasse bezahlt.

    Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – ohne Eigenanteil
    Was umfasst diese Leistung

    Was beim Beratungsbesuch passiert

    Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese sichern die Qualität der häuslichen Pflege und entlasten pflegende Angehörige. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause – mit Rat, praktischen Tipps und einem offenen Ohr.

    • Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft (ca. 45–60 Min.)
    • Prüfung und Beurteilung der Pflegesituation
    • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
    • Konkrete Tipps zur Erleichterung der Pflege
    • Empfehlung sinnvoller Hilfsmittel
    • Anpassung an veränderte Pflegebedarfe
    • Vorbeugung von Überlastung der Pflegenden
    • Dokumentation für die Pflegekasse
    • Klärung von Fragen zu Anträgen & Leistungen
    Für wen geeignet

    Für alle, die Pflegegeld beziehen

    Pflegegeld-Empfänger:innen

    Wer Pflegegeld erhält und durch Angehörige gepflegt wird, ist zur Beratung verpflichtet – wir erfüllen diese Pflicht für Sie.

    Pflegende Familien

    Angehörige profitieren von Entlastung, fachlichem Rat und der Gewissheit, alles richtig zu machen.

    Menschen, die Sicherheit wünschen

    Auch bei Pflegegrad 1 ist ein freiwilliger Beratungsbesuch halbjährlich kostenlos möglich.

    Wie läuft das ab

    In vier einfachen Schritten

    1

    Erstkontakt

    Sie melden sich bei uns – wir vereinbaren einen passenden Termin bei Ihnen zuhause.

    2

    Beratungsgespräch

    Unsere Fachkraft besucht Sie, schaut sich die Pflegesituation an und hört zu.

    3

    Pflegevereinbarung

    Wir dokumentieren den Besuch und vereinbaren bei Bedarf weitere Termine.

    4

    Versorgung

    Sie erhalten konkrete Tipps – und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

    Kostenübernahme

    Was zahlen Kasse und Sie?

    Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine Kosten. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad.

    Gut zu wissen: Wichtig: Versäumen Pflegegeld-Empfänger die verpflichtenden Beratungsbesuche, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihre Termine.

    Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz), Stand 2026

    • Pflegegrad 2–3halbjährlich (alle 6 Monate)
    • Pflegegrad 4–5vierteljährlich (alle 3 Monate)
    • Pflegegrad 1freiwillig, halbjährlich kostenlos
    • Vergütung an uns (PG 2–3 / PG 4–5)23 € / 33 € je Besuch
    Häufige Fragen

    Ihre Fragen, unsere Antworten

    Sind Beratungsbesuche wirklich Pflicht?

    Ja. Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, die Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen – bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4–5 vierteljährlich. Bei Versäumnis droht eine Kürzung des Pflegegeldes.

    Was kostet mich ein Beratungsbesuch?

    Nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig und wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie zahlen keinen Eigenanteil.

    Wie lange dauert ein Besuch?

    In der Regel 45 bis 60 Minuten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und gehen individuell auf Ihre Pflegesituation ein.

    Muss ich Kunde Ihres Pflegedienstes sein?

    Nein. Den Beratungsbesuch können Sie unabhängig davon buchen, ob ein Pflegedienst Sie regulär versorgt. Auch reine Pflegegeld-Empfänger sind herzlich willkommen.

    Kontakt aufnehmen

    Wir sind für Sie da

    Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Pflege-Anfrage. Wir beraten Sie unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Rund um die Uhr erreichbar · Preußenstraße 51–55, 44532 Lünen

    Pflege-Anfrage