
Was beim Beratungsbesuch passiert
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese sichern die Qualität der häuslichen Pflege und entlasten pflegende Angehörige. Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause – mit Rat, praktischen Tipps und einem offenen Ohr.
- Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft (ca. 45–60 Min.)
- Prüfung und Beurteilung der Pflegesituation
- Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
- Konkrete Tipps zur Erleichterung der Pflege
- Empfehlung sinnvoller Hilfsmittel
- Anpassung an veränderte Pflegebedarfe
- Vorbeugung von Überlastung der Pflegenden
- Dokumentation für die Pflegekasse
- Klärung von Fragen zu Anträgen & Leistungen
Für alle, die Pflegegeld beziehen
Pflegegeld-Empfänger:innen
Wer Pflegegeld erhält und durch Angehörige gepflegt wird, ist zur Beratung verpflichtet – wir erfüllen diese Pflicht für Sie.
Pflegende Familien
Angehörige profitieren von Entlastung, fachlichem Rat und der Gewissheit, alles richtig zu machen.
Menschen, die Sicherheit wünschen
Auch bei Pflegegrad 1 ist ein freiwilliger Beratungsbesuch halbjährlich kostenlos möglich.
In vier einfachen Schritten
Erstkontakt
Sie melden sich bei uns – wir vereinbaren einen passenden Termin bei Ihnen zuhause.
Beratungsgespräch
Unsere Fachkraft besucht Sie, schaut sich die Pflegesituation an und hört zu.
Pflegevereinbarung
Wir dokumentieren den Besuch und vereinbaren bei Bedarf weitere Termine.
Versorgung
Sie erhalten konkrete Tipps – und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Was zahlen Kasse und Sie?
Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – für Sie entstehen keine Kosten. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz), Stand 2026
- Pflegegrad 2–3halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 4–5vierteljährlich (alle 3 Monate)
- Pflegegrad 1freiwillig, halbjährlich kostenlos
- Vergütung an uns (PG 2–3 / PG 4–5)23 € / 33 € je Besuch
Ihre Fragen, unsere Antworten
Sind Beratungsbesuche wirklich Pflicht?
Ja. Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, die Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen – bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4–5 vierteljährlich. Bei Versäumnis droht eine Kürzung des Pflegegeldes.
Was kostet mich ein Beratungsbesuch?
Nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig und wir rechnen direkt mit ihr ab. Sie zahlen keinen Eigenanteil.
Wie lange dauert ein Besuch?
In der Regel 45 bis 60 Minuten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und gehen individuell auf Ihre Pflegesituation ein.
Muss ich Kunde Ihres Pflegedienstes sein?
Nein. Den Beratungsbesuch können Sie unabhängig davon buchen, ob ein Pflegedienst Sie regulär versorgt. Auch reine Pflegegeld-Empfänger sind herzlich willkommen.
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