Haushaltshilfe über die Pflegekasse: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag
    Zurück zum BlogPflegeleistungen · 03.09.2026

    Haushaltshilfe über die Pflegekasse: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

    Nicht jede Hilfe im Alter ist Pflege im engeren Sinn. Oft sind es der Wocheneinkauf, das Fensterputzen oder die Wäsche, die schwerfallen – lange bevor Hilfe beim Waschen oder Anziehen nötig wird. Viele wissen nicht: Schon mit Pflegegrad 1 finanziert die Pflegekasse eine regelmäßige Haushaltshilfe. Der Schlüssel dazu ist der Entlastungsbetrag.

    Wer hat Anspruch?

    Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zuhause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € pro Monat. Der Betrag ist zweckgebunden und kann für sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – dazu gehören Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung und Entlastung der Angehörigen.

    Was die Haushaltshilfe übernimmt

    • Reinigung der Wohnung, Bad und Küche
    • Wäsche waschen, bügeln, Betten beziehen
    • Einkaufen, Apothekengänge, Post und Behördenpost sortieren
    • Mahlzeiten zubereiten und gemeinsam essen
    • Begleitung zu Arzt, Friseur oder Spaziergang
    • Zeit für Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele – Betreuung, die den Tag strukturiert

    Unsere Hauswirtschafts- und Betreuungskräfte kommen zu festen Zeiten, meist ein- bis zweimal pro Woche für zwei Stunden. Feste Bezugspersonen sind uns wichtig – gerade bei Menschen mit beginnender Demenz.

    Wie viel Haushaltshilfe bekommt man für 131 €?

    Das hängt vom Stundensatz des Anbieters ab; in der Regel reicht der Entlastungsbetrag für etwa drei bis vier Stunden im Monat. Wer mehr braucht, hat drei Möglichkeiten:

    • Angesparten Entlastungsbetrag nutzen: Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
    • Umwandlung der Pflegesachleistung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 dürfen bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Unterstützung im Alltag genutzt werden – bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 599 € zusätzlich.
    • Privatzahlung: Weitere Stunden können selbst gezahlt und als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 Prozent (max. 4.000 € im Jahr) von der Steuer abgesetzt werden.

    So läuft die Abrechnung

    Sie müssen nichts vorstrecken: Als anerkannter Anbieter rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben lediglich eine Abtretungserklärung. Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein – in NRW nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Als zugelassener Pflegedienst sind wir das automatisch.

    Rückwirkend Geld holen?

    Ja. Wurde der Entlastungsbetrag in den vergangenen Monaten nicht genutzt, kann er noch bis Mitte des Folgejahres eingesetzt werden. Wer im September beginnt, kann also meist noch das Budget seit Januar abrufen – das sind mehr als 1.000 €.

    Haushaltshilfe in Lünen, Dortmund, Selm und Bergkamen

    Wir bieten Haushaltshilfe und Betreuung in Lünen, im Dortmunder Norden bis zur Innenstadt, in Selm und in Bergkamen an. Beim ersten Besuch schauen wir gemeinsam, welche Aufgaben anstehen, und stellen einen festen Wochenplan auf. Fragen zum Anspruch klären wir in unserer kostenlosen Pflegeberatung – 02306 - 36010.

    Haben Sie Fragen?

    Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.