Pflegegrad berechnen – wie beim Medizinischen Dienst
Der Rechner folgt Schritt für Schritt dem offiziellen Begutachtungsinstrument mit allen 64 Kriterien in sechs Modulen. Sie sehen für jedes Kriterium die Punkte und am Ende den vollständigen Rechenweg. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Angaben zur Person
Für wen soll der Pflegegrad eingeschätzt werden? Bei Kindern unter 11 Jahren wird die Selbständigkeit mit einem altersgerecht entwickelten Kind verglichen; bis 18 Monate gelten Sonderregeln.
Was bedeutet „Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine"?
Gemäß § 15 Absatz 4 SGB XI können Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. In Betracht kommen Pflegebedürftige, die rein nach Punkten den Pflegegrad 5 nicht erreichen würden, dieser aber aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung angemessen wäre. Als besondere Bedarfskonstellation ist nur die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine festgelegt. Hintergrund ist, dass die jeweiligen gesundheitlichen Probleme sich einer pflegefachlichen Systematisierung im neuen Begutachtungsinstrument entziehen. Trotz vollständiger Abhängigkeit von personeller Hilfe ist es möglich, dass bei diesem Personenkreis im Bereich der Module 2 und 3 keine und im Bereich des Moduls 6 Beeinträchtigungen nur im geringen Maß vorliegen, so dass die Gesamtpunkte unter 90 liegen. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, die nicht durch Einsatz von Hilfsmitteln kompensiert werden Das Kriterium erfasst in der Regel Personen mit einer Bewegungsunfähigkeit beider Arme und beider Beine unabhängig von der Ursache. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen liegt zum Beispiel vor bei kompletten Lähmungen aller Extremitäten oder bei Menschen im Wachkoma. Auch bei hochgradigen Kontrakturen, Versteifungen, bei hochgradigem Tremor, Rigor oder Athetose kann die besondere Bedarfskonstellation vorliegen. Eine Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine liegt auch vor, wenn eine minimale Restbeweglichkeit der Arme vorhanden ist oder nur noch unkontrollierbare Greifreflexe bestehen.
Quelle: Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, Stand 21.08.2024.
Hinweise zur Benutzung
- Grundlage sind die Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund und die Anlagen 1 und 2 zu § 15 SGB XI.
- Bewerten Sie, wie es meistens ist – nicht den besten und nicht den schlechtesten Tag.
- „Selbständig" heißt: ohne Hilfe einer anderen Person, auch wenn es länger dauert oder Hilfsmittel nötig sind.
- Die Module können in beliebiger Reihenfolge ausgefüllt werden; nicht beantwortete Kriterien zählen als „selbständig".
- Das i neben jedem Kriterium öffnet die amtliche Erläuterung: Was gemeint ist und wann welche Stufe zutrifft.
