Senioren-WG oder Pflegeheim? Unterschiede, Kosten und Wohngruppenzuschlag
    Zurück zum BlogPflegeleistungen · 10.09.2026

    Senioren-WG oder Pflegeheim? Unterschiede, Kosten und Wohngruppenzuschlag

    Wenn das Leben allein zuhause nicht mehr sicher ist, denken viele zuerst an das Pflegeheim. Dabei gibt es seit Jahren eine Alternative, die Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit verbindet: die ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft – oft Senioren-WG oder, bei entsprechender Ausrichtung, Demenz-WG genannt. Wir betreiben drei solcher Wohngemeinschaften in Lünen und erklären, worin sich die Wohnformen unterscheiden.

    Wie eine Pflege-WG funktioniert

    In einer Pflege-Wohngemeinschaft leben in der Regel acht bis zwölf Menschen zusammen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, das mit eigenen Möbeln eingerichtet wird; Wohnzimmer, Küche und Garten werden gemeinsam genutzt. Präsenzkräfte sind rund um die Uhr im Haus, gekocht wird gemeinsam, der Tag richtet sich nach den Menschen – nicht nach dem Dienstplan. Die pflegerische Versorgung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, der wie zuhause nach Bedarf ins Haus kommt.

    Die wichtigsten Unterschiede zum Pflegeheim

    • Rechtlich: In der WG sind Sie Mieter:in mit eigenem Mietvertrag und beauftragen Pflege und Betreuung getrennt. Im Heim gibt es einen Heimvertrag, der alles bündelt.
    • Größe: 8 bis 12 Personen in der WG statt 60 bis 120 im Heim. Das schafft Vertrautheit – gerade bei Demenz.
    • Alltag: Bewohner:innen und Angehörige gestalten mit, vom Speiseplan bis zur Tagesstruktur. Angehörige können jederzeit kommen.
    • Pflege: Der Pflegedienst rechnet Sachleistungen nach § 36 SGB XI ab wie in der häuslichen Pflege; im Heim gilt der stationäre Leistungsbetrag.
    • Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe übernimmt in der WG der Pflegedienst über die Krankenkasse (§ 37 SGB V) – im Heim ist das im Pflegesatz enthalten.

    Was die Pflegekasse in der WG zahlt

    Neben den regulären Leistungen der häuslichen Pflege gibt es zwei WG-spezifische Bausteine:

    • Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI: 224 € pro Monat für jede Bewohnerin und jeden Bewohner ab Pflegegrad 1, zur Finanzierung der Präsenzkraft.
    • Anschubfinanzierung: einmalig bis 2.613 € pro Person (max. 10.452 € je WG) für den altersgerechten Umbau bei Gründung oder Einzug in eine neue WG.

    Dazu kommen Pflegesachleistung (796 € bis 2.299 €), Entlastungsbetrag 131 € und die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung in Betreuungsleistungen. Miete, Verpflegung und Haushaltsgeld tragen die Bewohner:innen selbst; bei geringem Einkommen hilft das Sozialamt.

    Für wen eignet sich die Senioren-WG?

    Für Menschen ab Pflegegrad 1, die nicht mehr allein wohnen möchten oder können, aber Wert auf Privatsphäre und Mitbestimmung legen. Besonders bewährt hat sich das Konzept bei Demenz: Die überschaubare Gruppe, feste Bezugspersonen und ein strukturierter, aber flexibler Tag geben Orientierung. Nimmt der Pflegebedarf zu, wird die Versorgung angepasst – niemand muss wegen zunehmender Einschränkungen ausziehen.

    Unsere Wohngemeinschaften in Lünen

    Wir betreiben drei anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften nach dem WTG NRW: Ulmenstraße 11a/b, Ulmenstraße 15a/b und die Wohngemeinschaft am Seepark in der Preußenstraße 49a. Alle liegen in Lünen und sind aus Dortmund, Selm und Bergkamen schnell erreichbar. Gern zeigen wir Ihnen die Häuser bei einem Besichtigungstermin – Anfragen unter 02306 - 36010.

    Haben Sie Fragen?

    Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.